Gesenkte Umsatzsteuer - was nun?

Mit der gesenkten Umsatzsteuer sollen Privathaushalte und Unternehmen wirtschaftlich gefördert werden. Während den Unternehmen freisteht, ob sie die Senkung an ihre Kunden weitergeben oder aber zur Förderung der eigenen Firma nutzen, müssen Rechnungen aber in jedem Fall angeglichen werden. Joules hilft Ihnen dabei.

Anna Walberer
24. Juni 2020

Sagen Sie es weiter:

Das Konjunkturpaket vom 3. Juni 2020 sieht ab dem 1. Juli die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent vor. Das soll vor allem die Wirtschaft ankurbeln und kleineren Unternehmen die Möglichkeit geben, die Krise zu meistern. Für Energieversorger bringt die Umstellung leider erstmal auch eine recht spontane Anpassung Ihrer IT-Systeme mit sich.

Gesenkte Umsatzsteuer - was nun?

In Joules wirkt sich die Umsatzsteuersenkung an mehreren Stellen aus. Allen voran ändern sich die Steuersätze bei Tarifberechnungen und Provisionsauszahlungen. Doch auch auf der Website und in der Bestellstrecke oder bei Vertragsdokumenten müssen die neuen Steuersätze in Ihrer Joules-Plattform hinterlegt werden.

Wir helfen Ihnen dabei auf zwei Wegen:

  • Ihr Kundenbetreuer kümmert sich zusammen mit einem Entwickler um die Anpassung der Umsatzsteuer an den verschiedenen Stellen im System, via Skript oder wo es nötig ist manuell.
  • Wir implementieren das neue Feature "Umsatzsteuereinstellungen" in Ihrem Joules-System (siehe unten).

Dafür benötigen wir von Ihnen einen Auftrag, am Besten direkt über ein Ticket in Redmine. Die Anpassung der Umsatzsteuer und das neue Feature werden zusammen in einem Pauschalpreis abgerechnet.

Die Umsatzsteuereinstellungen in Joules

Die Umsatzsteuereinstellungen finden Sie im Seitenmenü unter ADMIN ➡ Joules-Einstellungen als neuen Menüpunkt. Dieses Feature löst zwei Probleme, die auch nach der einfachen Umstellung des Steuersatzes in Joules bestehen bleiben.

Umsatzsteuer auf Provisionszahlungen

Was passiert, wenn eine Provision vor der Steuersenkung generiert wurde, aber erst danach abgerechnet wird? Und was geschieht, wenn eine Provision aus der Zeit vor der Steuersenkung danach wieder zurückgefordert wird? Wenn einfach nur der Steuersatz im System angepasst wird, würde in beiden Fällen die Provision mit 19 Prozent Umsatzsteuer generiert, aber mit 16 Prozent abgerechnet / zurückgefordert.

Die Lösung:

  • In den Umsatzsteuereinstellungen können Sie festlegen, welche Steuersätze für welche Zeiträume gelten.
  • Wenn nun eine Abrechnung generiert wird, überprüft Joules, in welchen der festgelegten Zeiträume jede Provisionszahlung fällt. Sie können festlegen, ob dafür das Unterschriftsdatum des Vertrags ausschlaggebend ist oder aber das Datum, für das die Provision generiert wurde (z.B. der Belieferungstermin).
  • Wenn für einen Vertriebspartner Provisionszahlungen mit altem und neuem Umsatzsteuersatz anfallen, legt Joules automatisch zwei Abrechnungen an, eine für die Provisionen mit 16 Prozent und eine für die Provisionen mit 19 Prozent Umsatzsteuer.
  • Dies wirkt sich auch auf Rückforderungen aus: Eine Provisionsrückforderung bekommt immer den Umsatzsteuersatz, den auch die ursprüngliche Provisionszahlung hatte, auf die sie sich bezieht.
  • Das neue Feature wird parallel zur Anpassung des Umsatzsteuersatzes in Ihrem System eingespielt werden.

Erneute Umstellung des Umsatzsteuersatzes

Sollte die Umsatzsteuersenkung nicht verlängert werden, muss ab dem 01.01.2021 wieder mit einem Regelsteuersatz von 19 Prozent gerechnet werden. Der Steuersatz wird dann auch in Joules erneut umgestellt werden müssen.

Die Lösung:

  • Wir werden innerhalb der kommenden Wochen die Umsatzsteuereinstellungen dahingehend anpassen, dass sie nicht nur für Provisionen gelten, sondern universal für das gesamte System. Dies umfasst dann auch die Preise.
  • Sie werden also auch für die Preise verschiedene Umsatzsteuersätze für verschiedene Zeiträume bestimmen können.
  • Es wird eine zusätzliche Einstellung geben, über die Sie festlegen können, für welche Kundentypen überhaupt die Umsatzsteuer auf die Preise aufgeschlagen werden soll (siehe Screenshot).
  • Diese Erweiterung der Umsatzsteuereinstellungen wird Bestandteil einer kommenden Joules-Version sein. Wenn sie dann ein Update Ihres Systems bei Ihrem Kundenbetreuer beauftragen, können Sie die neue Funktion nutzen und sich mit wenigen Klicks auf eine erneute Umstellung des Steuersatzes vorbereiten. Ihr Kundenbetreuer kann Sie informieren welcher Systemversion die Erweiterung zur Verfügung steht.

Individuelle Altsysteme

Bei stark individualisierten Altsystemen, die noch vor der Umstellung auf Joules Base aufgesetzt wurden, kann dieses Update leider nicht implementiert werden. Auch die Umstellung zurück zum Steuersatz von 19 Prozent muss in diesen Systemen manuell von unseren Entwicklern und Kundenbetreuern vorgenommen werden.

Langfristig können Sie ähnlichen Problemen durch eine Systemmigration auf Joules Base entgehen. Dort bieten wir Ihnen regelmäßige Updates mit neuen Produktfeatures. Sprechen Sie bei Interesse gerne mit unseren Vertriebsmitarbeitern Dominik oder Eveline und lassen Sie sich Joules Base vorführen.

Geht es Ihnen da genauso? Oder sehen Sie das anders?

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